Feldhilfe:
Hattest du ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer
nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA),
einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder
einem Auslandstätigkeitserlass (ATE)?
Wähle "ja", wenn du Einkünfte (besondere Lohnbestandteile)
nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA),
nach einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder
nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) erhalten hast.
Du musst in diesem Fall weitere, detaillierte Angaben zu dem Beschäftigungsverhältnis im Ausland (Anlage N-AUS) machen. SteuerGo fragt auf den folgenden Seiten alle notwendigen Angaben für die Erstellung der Anlage N-AUS ab.
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