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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung

Hier wird die Kirchensteuer angezeigt, die laut Ihrer Lohnsteuerbescheinigung bereits vom Arbeitgeber einbehalten wurde.

Die Beträge werden automatisch aus dem Bereich "Arbeitnehmer > Lohnsteuerbescheinigung" übernommen.

Berücksichtigt werden insbesondere:

  • einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers (Nr. 6 der Lohnsteuerbescheinigung),
  • Kirchensteuer des Ehegatten bei konfessionsverschiedener Ehe (Nr. 7 der Lohnsteuerbescheinigung).

Wichtig: Diese Kirchensteuer dürfen Sie nicht nochmals als gezahlte Kirchensteuer erfassen.