Feldhilfe:
Kirchensteuer laut Lohnsteuerbescheinigung
Hier wird die Kirchensteuer angezeigt, die laut Ihrer Lohnsteuerbescheinigung bereits vom Arbeitgeber einbehalten wurde.
Die Beträge werden automatisch aus dem Bereich "Arbeitnehmer > Lohnsteuerbescheinigung" übernommen.
Berücksichtigt werden insbesondere:
- einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers (Nr. 6 der Lohnsteuerbescheinigung),
- Kirchensteuer des Ehegatten bei konfessionsverschiedener Ehe (Nr. 7 der Lohnsteuerbescheinigung).
Wichtig: Diese Kirchensteuer dürfen Sie nicht nochmals als gezahlte Kirchensteuer erfassen.