Feldhilfe:
Art der Aufwendung
Tragen Sie hier nur Kirchensteuerzahlungen ein, die Sie im Jahr 2025 gezahlt und noch nicht an anderer Stelle erfasst haben.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Nachzahlungen zur Kirchensteuer,
- besonderes Kirchgeld,
- Kirchensteuer auf Kapitalerträge, soweit diese der tariflichen Einkommensteuer unterliegen.
Nicht hier eintragen:
- Kirchensteuer aus der Lohnsteuerbescheinigung,
- Kirchensteuer aus Einkommensteuer-Vorauszahlungen, wenn diese bereits im Bereich "Steuervorauszahlungen" erfasst wurden,
- Kirchensteuer zur Abgeltungsteuer, die z. B. automatisch von der Bank einbehalten wurde.
Beispiel: Sie haben 2025 eine Kirchensteuer-Nachzahlung von 250 Euro und besonderes Kirchgeld von 180 Euro gezahlt. Dann tragen Sie insgesamt 430 Euro ein.
Hinweis: Kirchensteuerzahlungen sind grundsätzlich als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG).