Trage hier nur Kirchensteuerzahlungen ein, die du im Jahr 2025 gezahlt und noch nicht an anderer Stelle erfasst hast.
Dazu gehören zum Beispiel:
Nachzahlungen zur Kirchensteuer,
besonderes Kirchgeld,
Kirchensteuer auf Kapitalerträge, soweit diese der tariflichen Einkommensteuer unterliegen.
Nicht hier eintragen:
Kirchensteuer aus der Lohnsteuerbescheinigung,
Kirchensteuer aus Einkommensteuer-Vorauszahlungen, wenn diese bereits im Bereich "Steuervorauszahlungen" erfasst wurden,
Kirchensteuer zur Abgeltungsteuer, die z. B. automatisch von der Bank einbehalten wurde.
Beispiel: Du hast 2025 eine Kirchensteuer-Nachzahlung von 250 Euro und besonderes Kirchgeld von 180 Euro gezahlt. Dann trägst du insgesamt 430 Euro ein.
Hinweis: Kirchensteuerzahlungen sind grundsätzlich als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
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