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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Art der Aufwendung

Tragen Sie hier nur Kirchensteuerzahlungen ein, die Sie im Jahr 2025 gezahlt und noch nicht an anderer Stelle erfasst haben.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Nachzahlungen zur Kirchensteuer,
  • besonderes Kirchgeld,
  • Kirchensteuer auf Kapitalerträge, soweit diese der tariflichen Einkommensteuer unterliegen.

Nicht hier eintragen:

  • Kirchensteuer aus der Lohnsteuerbescheinigung,
  • Kirchensteuer aus Einkommensteuer-Vorauszahlungen, wenn diese bereits im Bereich "Steuervorauszahlungen" erfasst wurden,
  • Kirchensteuer zur Abgeltungsteuer, die z. B. automatisch von der Bank einbehalten wurde.

Beispiel: Sie haben 2025 eine Kirchensteuer-Nachzahlung von 250 Euro und besonderes Kirchgeld von 180 Euro gezahlt. Dann tragen Sie insgesamt 430 Euro ein.

Hinweis: Kirchensteuerzahlungen sind grundsätzlich als Sonderausgaben abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG).