Gib hier die anteilig auf dich umgelegten Aufwendungen für Handwerkerleistungen ein, die von der Hausverwaltung beauftragt wurden.
Die Höhe des abzugsfähigen Betrags entnimmst du deiner Nebenkostenabrechnung, Hausgeldabrechnung oder einer speziellen "Bescheinigung nach § 35a EStG".
In der Bescheinigung nach § 35a EStG werden oft die gesamten Handwerkerkosten als Summe ausgewiesen, die Lohnkosten, Maschinen- und Fahrtkosten umfasst. In diesem Fall kannst du denselben Betrag sowohl in das Feld „Rechnungsbetrag“ als auch in das Feld „darin enthaltene Lohnanteile“ eintragen.
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