Trage hier die enthaltenen Lohnanteile sowie die Maschinen- und Fahrtkosten für Handwerkerleistungen ein.
Die Höhe des abzugsfähigen Betrags entnimmst du deiner Nebenkostenabrechnung, Hausgeldabrechnung oder einer speziellen "Bescheinigung nach § 35a EStG".
In der Bescheinigung nach § 35a EStG sind meist nur die Kosten für Handwerkerleistungen gemäß § 35a EStG aufgeführt. Diese umfassen die Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten. In diesem Fall kannst du denselben Betrag sowohl in das Feld „Rechnungsbetrag“ als auch in das Feld „darin enthaltene Lohnanteile“ eintragen.
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