Gib hier die anteilig auf dich umgelegten Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen an, die von deiner Hausverwaltung beauftragt wurden.
Die Höhe des abzugsfähigen Betrags entnimmst du deiner Nebenkostenabrechnung, Hausgeldabrechnung oder einer speziellen "Bescheinigung nach § 35a EStG".
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