Die Aufwendungen für die Ausstellung einer Fachbescheinigung können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
Die Bescheinigung über die energetische Maßnahme kann von einem Fachunternehmen oder einem Energieberater (eine Person mit Ausstellungsberechtigung nach § 21 Energieeinsparverordnung) bestätigt werden.
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