Förderfähig sind die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage. Dabei werden die folgenden Anlagen gefördert:
Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme,
zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager
Kompaktgeräte für energieeffiziente Gebäude
Kompaktgeräte mit Luft-Luft-/Wasserwärmepumpe
Die Lüftungsanlagen müssen die zum Zeitpunkt des Einbaus geltenden Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie an die umweltgerechte Gestaltung von Wohnungslüftungsanlagen einhalten.
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