Bei der Wärmedämmung von Geschossdecken werden der erstmalige Einbau, Ersatz oder Erneuerung von Außenbauteilen bestehender Gebäude steuerlich gefördert. Darunter fällt u.a. die Dämmung der
obersten Geschossdecken zu nicht ausgebauten Dachräumen
Kellerdecken,
Decken zu unbeheizten Räumen
Geschossdecke nach unten gegen Außenluft
Bodenflächen gegen Erdreich
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware