Trage hier das Ende der energetischen Maßnahme ein.
Die Steuerermäßigung kann erst beantragt werden, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist und du eine Bescheinigung von einem Fachunternehmen oder Energieberater vorliegen hast.
Wurde die Maßnahme erst im Jahr 2025 abgeschlossen, können die Aufwendungen erst im folgenden Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
Die Steuerermäßigung wird erst gewährt, wenn die Maßnahme abgeschlossen und die Rechnung vollständig bezahlt ist (BFH-Urteil vom 13.08.2024, IX R 31/23).
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