Wähle "ja", wenn Du Einnahmen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit hattest.
Für die Bearbeitung sollten Dir folgende Unterlagen vorliegen:
Lohnsteuerbescheinigung aus einer aktiven Beschäftigung als Arbeitnehmer oder
Lohnsteuerbescheinigung aus Versorgungsbezügen (Betriebsrente oder Beamtenpension).
Außerdem kannst Du in diesem Bereich auch Angaben machen, wenn Du
Arbeitslohn für eine Auslandstätigkeit (Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ) erhalten hast. Hier sind dann zusätzliche Angaben für die Anlage N-AUS einzutragen.
Arbeitslohn ohne Steuerabzug erhalten hast.
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