Beispiel: Du besitzt ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten mit je 110 qm Wohnfläche. Eine Wohnung bewohnst du selbst. In diesem Fall gibst du als Gesamtwohnfläche 440 qm an und als selbstgenutzte Wohnfläche 110 qm. Von den Aufwendungen für die energetische Sanierung können in diesem Beispiel dann 25 % steuerlich geltend gemacht werden.
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