Im Feld "Erläuterung" sind Angaben zu neu gebauten Mietwohnungen erforderlich, für die eine Sonderabschreibung nach § 7b EStG geltend gemacht wird.
Erforderliche Angaben:
Anschaffungskosten: Gesamtkosten (inkl. Bau- und Nebenkosten).
Fertigstellungsdatum: Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit.
Nutzungsdauer: Lineare Abschreibung (2 %) plus Sonderabschreibung (5 % jährlich für maximal 4 Jahre).
Voraussetzungen: Bauantrag zwischen 01.09.2018 und 31.12.2026, Einhaltung der Baukostenobergrenze (max. 4.800 €/m² Wohnfläche).
Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus wurde am 15.08.2024 fertiggestellt und seitdem vermietet. Die Baukosten betrugen 1.000.000 Euro, der Bauantrag wurde am 01.10.2023 gestellt. Es werden die lineare Abschreibung (20.000 Euro jährlich) und die Sonderabschreibung nach § 7b EStG (50.000 Euro jährlich für 4 Jahre) geltend gemacht. Die Baukosten liegen unter der Obergrenze.
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