Wenn du in Deutschland grundsätzlich nur beschränkt steuerpflichtig bist, werden Steuerabzugsbeträge einbehalten.
Wenn du einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellst, werden die bereits einbehaltenen Steuerabzugsbeträge wie Vorauszahlungen behandelt.
Einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht kannst du nur stellen, wenn du auch Einkünfte in Deutschland erzielst. Wenn du also im Ausland lebst und weiterhin inländische Einkünfte erzielst, bist du beschränkt steuerpflichtig.
Um personen- und familienbezogene Steuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen, musst du die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen.
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