Wähle "ja", wenn du familienbezogene Steuervergünstigungen geltend machen möchtest.
Dazu zählen insbesondere:
der Kinderfreibetrag,
der Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen,
sowie außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten, Unterhalt).
Diese Vergünstigungen kannst du in Anspruch nehmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – auch im Fall eines Auslandsaufenthalts, sofern die unbeschränkte Steuerpflicht besteht oder beantragt wurde.
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