Wähle Ja, wenn du Beiträge zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung geleistet hast.
Die Beiträge kannst du als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings werden diese Beiträge nur anerkannt, wenn der Vorsorgehöchstbetrag noch nicht mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.
Wichtig: Gib diese Versicherungsbeiträge auf jeden Fall in deiner Steuererklärung an. SteuerGo prüft für dich automatisch, ob du den Höchstbetrag bereits erreicht hast oder zusätzliche Beiträge noch berücksichtigt werden.
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