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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung
lt. Nr. 27 der Lohnsteuerbescheinigung

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung:

Die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 27.

Alle Angaben zur Lohnsteuerbescheinigung kannst du im Bereich "Arbeitnehmer > Einnahmen" erfassen.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge musst du hier nicht erneut erfassen. Diese werden von SteuerGo automatisch übernommen und bei der Berechnung deiner Steuererstattung berücksichtigt.