Wähle die Art der Tätigkeit, mit der du Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt hast:
Freiberufliche Tätigkeit Wähle „aus einer freiberuflichen Tätigkeit“, wenn du als Freiberufler arbeitest (z.B. Arzt, Anwalt, Künstler).
Betriebsstätte außerhalb der Wohnsitzgemeinde Falls sich dein Arbeitsplatz (z.B. Kanzlei, Praxis) in einer anderen Gemeinde als deinem Wohnsitz befindet, stellt das Betriebsstättenfinanzamt deinen Gewinn gesondert fest. In diesem Fall musst du dem Betriebsfinanzamt eine „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung“ einreichen und die Auswahl „lt. gesonderter Feststellung“ treffen.
Freiberufliche Tätigkeit in Gemeinschaft Wenn du deine Tätigkeit in einer Gemeinschaft mit anderen Freiberuflern ausübst, etwa in einer Sozietät, einer Büro- oder Praxisgemeinschaft oder als Mitglied einer Partnergesellschaft, wähle „aus einer Beteiligung“.
Tätigkeit mit Betriebsausgabenpauschale Wenn für deine Tätigkeit eine Betriebsausgabenpauschale gilt, wähle „aus einer Tätigkeit mit Betriebsausgabenpauschale“.
Nebenberufliche begünstigte Tätigkeit Wähle „aus einer selbständigen Nebentätigkeit (z.B. Übungsleiter)“, wenn du Einnahmen aus einer nebenberuflich ausgeübten, steuerbegünstigten Tätigkeit (z.B. als Übungsleiter oder Betreuer) angeben möchtest. Beachte, dass nur Tätigkeiten, die bestimmte Höchstbeträge an steuerfreien Vergütungen einhalten, hier angegeben werden sollen.
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