Wähle "ja", wenn dein volljähriges Kind auswärtig untergebracht war, d.h. wenn es außerhalb des elterlichen Haushalts in einer eigenen Wohnung oder in eigenen Räumen lebt.
Für jedes volljährige Kind, für das dir ein Kinderfreibetrag zusteht, kannst du auch einen Ausbildungsfreibetrag beantragen, solange sich das Kind in einer Ausbildung befindet.
Der Ausbildungsfreibetrag wird nur dann gewährt, wenn das Kind
das 18. Lebensjahr vollendet hat,
sich in einer Berufsausbildung befindet und
außerhalb der elterlichen Wohnung untergebracht ist.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware