Feldhilfe: (2024) 29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter: (2025): 29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag Übertrage folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung Nummer 29 auf der Lohnsteuerbescheinigung: "Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags" Separat zu erfassen sind einmalige Versorgungsbezüge in Sonderfällen, wie Sterbegeld oder Kapitalabfindungen. Diese gibst du in Zeile 32 an.