Gib den Zeitraum an, in dem du im laufenden Jahr 2024 Versorgungsbezüge erhalten hast.
Hast du für das ganze Jahr 2024 Versorgungsbezüge erhalten, brauchst du keinen Zeitraum zu erfassen.
Der Versorgungsfreibetrag wird um je ein Zwölftel für jeden Monat im Jahr 2024 gekürzt, für den du keine Versorgungsbezüge erhalten hast. Eine Kürzung ist in der Regel nur für das Jahr des erstmaligen Bezugs bzw. im Todesfall zu berücksichtigen.
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