Wenn du neben den Einkünften, die bereits auf deiner Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, weitere Einnahmen im Rahmen als Arbeitnehmer oder aus einer nebenberuflichen Tätigkeit hattest, kannst du diese auf den folgenden Seiten erfassen.
Zu den weiteren Einkünften zählen unter anderem:
Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit (Übungsleiter, Erzieher, Betreuer, Künstler, Pfleger) oder einem Ehrenamt,
Arbeitslohn ohne Steuerabzug (z. B. Verdienstausfallentschädigungen oder Ausgleichsleistungen),
Einkünfte, die du nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder einem Auslandstätigkeitserlass (ATE) erhalten hast,
Einkünfte, die du als Grenzgänger nach Frankreich, Österreich oder in die Schweiz erhalten hast und
Vermögenswirksame Leistungen, die im Jahre 2024 eingezahlt wurden.
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