Gib hier die Aufwendungen für Handwerkerleistungen an. Hierunter fallen alle Handwerkerleistungen, die von deiner Hausverwaltung beauftragt wurden. Hierunter fallen u. a.
Aufwendungen für die Dachwartung und Dachrinnenreinigung
Wartungskosten für die Heizungsanlage
Aufwendungen für die Instandhaltung des Gebäudes
Du kannst den auf deine Wohneinheit entfallenden Anteil in der Steuererklärung geltend machen.
Die Höhe des Betrages entnimmst du entweder deiner Nebenkosten- oder Hausgeldabrechnung oder der gesondert vorliegenden "Bescheinigung nach § 35a EStG".
Wichtig: In der "Bescheinigung nach § 35a EStG" werden in der Regel nur die Aufwendungen für die Handwerkerleistungen nach § 35a ausgewiesen. Diese beziehen dann auf die Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten. Du kannst in diesem Fall in die beiden Felder "Rechnungsbetrag" und "darin enthaltene Lohnanteile" denselben Wert eintragen!
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