Bitte erfasse hier alle Einnahmen aus einem Minijob, wenn diese pauschal besteuert wurden.
Die Einnahmen aus einem pauschal besteuerten Minijob musst du nicht in der Steuererklärung angeben. Für die Ermittlung des verfügbaren Einkommens werden die erhaltenen Einnahmen allerdings benötigt.
Wenn dein Arbeitgeber den Minijob auf Lohnsteuerkarte abrechnet, musst du diesen hier nicht angeben.
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