Wähle "ja" aus, wenn du im vergangenen Jahr Anteile an Investmentfonds verkauft hast.
Hinweis: Anteile an Investmentfonds mit unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten sind - gemäss den Vorgaben der Finanzverwaltung - jeweils getrennt zu erfassen.
Der Gewinn/Verlust aus der fiktiven Veräusserung wird durch die Bank ermittelt. Als Veräusserungserlös und Anschaffungskosten ist der letzte im Jahr 2017 festgesetzte Rücknahmepreis anzusetzen. Die Bank hält den fiktiven Gewinn bis zur tatsächlichen Veräusserung der Anteile vor, da dieser erst zu diesem Zeitpunkt steuerlich wirksam wird.
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