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Feldhilfe: (2022) Möchtest du die Vorabpauschalen nach § 18 InvStG erfassen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022 online. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Möchtest du die Vorabpauschalen nach § 18 InvStG erfassen?

Wähle "ja" aus, wenn du die Vorabpauschalen nach § 18 InvStG erfassen willst.

Seit 2019 werden alle Investmentanteile mit der Vorabpauschale besteuert. Die Vorabpauschale ist eine pauschal bemessene, jährlich nachträgliche Mindestbesteuerung. Vorabpauschalen gelten am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Die Vorabpauschale für 2021 gilt also am 2.1.2022 als zugeflossen.

Trage bitte getrennt nach Fondsart die dir 2022  zugeflossenen Vorabpauschalen ein, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.

Der Basiszins für 2021 beträgt -0,45 Prozent. Fazit: Aufgrund des negativen Basiszins wird für das Jahr 2021 keine Vorabpauschale erhoben! (BMF-Schreiben vom 6.1.2021, IV C 1-S 1980-1/19/10038:0004).

Der Basiszins für 2022 beträgt -0,05 Prozent. Fazit: Aufgrund des negativen Basiszinses wird für das Jahr 2022 keine Vorabpauschale erhoben! Die Depotbanken führen also keine Kapitalertragsteuer gemäß Vorabpauschalen-Regelung ab (BMF-Schreiben vom 7.1.2022, IV C 1-S 1980-1/19/10038:0005).