Trage hier die Entfernung zwischen deiner Wohnung und deiner Arbeitsstätte ein.
Bei einer vorliegenden Behinderung können statt der Entfernungspauschale die tatsächlichen Kosten angesetzt werden. Die tatsächlichen Kosten werden bei Fahrten mit dem eigenen PKW dann mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer angesetzt.
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