Trage hier Einkommensersatzleistungen aus Deutschland, einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz ein. Ist Deine Einkommensersatzleistung nicht in der Auswahlliste enthalten, kannst Du auch eine beliebige Bezeichnung eintragen.
Zu den Lohn- bzw. Entgeltersatzleistungen zählen:
Arbeitslosengeld I
Insolvenzgeld
Krankengeld
Kinderpflegekrankengeld
Elterngeld
Mutterschaftsgeld
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Übergangsgeld
Altersübergangsgeld
Unterhaltsgeld als Zuschuss
Zuschuss zum Arbeitsentgelt
Eingliederungshilfe
Verletztengeld
Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
Pflegeunterstützungsgeld ab 2015 (§ 44a Abs. 3 SGB XI).
Die Ersatzleistungen sind grundsätzlich steuerfrei. Allerdings werden die Beträge bei der Ermittlung Deines persönlichen Steuersatzes berücksichtigt. Den Vorgang nennt man Progressionsvorbehalt.
Diese Leistungen darfst Du hier nicht angeben:
Kurzarbeitergeld: Diese Leistungen zahlt der Arbeitgeber aus, daher ist sie in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten und darf hier nicht erfasst werden.
Arbeitslosengeld II (Hartz IV): Diese Leistungen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt und sind nicht steuerlich relevant.
Krankentagegeld einer privaten (Krankenzusatz-)Versicherung: Diese Leistungen sind steuerfrei und müssen nicht angegeben werden.
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