Trage hier den Rentenbetrag (auch: Jahresbruttorentenbetrag, Jahresrente) ein.
Der Betrag (Brutto-Rente) ist in der Regel nicht mit der ausgezahlten Rente identisch. Du kannst den Betrag der Rentenanpassungsmitteilung (auch: Rentenbescheid, Rentenmitteilung) entnehmen. Anzugeben ist der Gesamt-Rentenbetrag inklusive Rentennachzahlungen und Einmalzahlungen.
Bei Auszahlung der Rente einbehaltene eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht vom Rentenbetrag abzuziehen. Diese gib bitte weiter unten an.
Zuschüsse eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung zu Deinen Aufwendungen zur Krankenversicherung sind steuerfrei und daher nicht dem Rentenbetrag hinzuzurechnen.
Fordere bei der Deutschen Rentenversicherung die kostenlose Bescheinigung "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" mit unserm Musterschreiben an. Die Bescheinigung enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind. Wer die Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie in den Folgejahren automatisch zugesandt.
Nutze auch das Service-Telefon 0800 1000 480 70 der Deutschen Rentenversicherung.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware