Wähle "ja" aus, wenn Dein Rententräger die ruhestandsbezogene Energiepreispauschale im Dezember 2022 an Dich ausgezahlt hat.
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben nur Rentner und Rentnerinnen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Ehepartner können beide die Pauschale erhalten, wenn beide Rente bekommen. Wenn jemand mehrere Renten hat, gibt es die Pauschale nur einmal.
Nicht anspruchsberechtigt sind Rentner der berufsständischen Versorgungswerke sowie der gesetzlichen Unfallversicherung.
Wichtig: Wer die Energiepreispauschale trotz bestehendem Anspruch nicht erhalten hat, kann bei der DRV Knappschaft-Bahn-See einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen.
Hinweis: In der Steuererklärung ist die ruhestandsbezogene Energiepreispauschale nur in der Berechnung zu sehen. In den Daten, die an das Finanzamt übermittelt werden, wird die Energiepreispauschale nicht aufgeführt.
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