Wenn Dir für Pflege- und Betreuungsleistungen Kosten entstanden sind, wähle "ja" aus, um die Aufwendungen geltend zu machen.
Die Aufwendungen für Deine eigene Pflege und Betreuung oder die Pflege und Betreuung Deines Partners können Du von der Steuer absetzen.
Wichtig: Pflege- und Betreuungskosten werden entweder nach § 35a EStG wie haushaltsnahe Dienstleistungen oder als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG berücksichtigt.
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