Gib hier den Namen der Versicherungsgesellschaft an, bei der das Kind krankenversichert ist. Angaben sind hier nur notwendig, wenn Dein Kind eine eigene Versicherung hat und Du die Beiträge für Dein Kind wirtschaftlich getragen hast.
Hast Du im Rahmen Deiner Unterhaltsverpflichtung Beiträge für Dein Kind zur Kranken- und Pflegeversicherung übernommen, die Dein Kind (für das Du Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder hast) oder der andere Elternteil als Versicherungsnehmer schuldet, können diese Beiträge bei Dir als Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. Dies gilt jedoch nur für die Beiträge, die der Basisabsicherung dienen.
Machst Du die Beträge geltend, scheidet ein Abzug der Beträge als Vorsorgeaufwendungen bei Deinem Kind aus. Sofern Du mit dem anderen Elternteil Deines Kindes nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wirst, trage bitte auf den folgenden Seiten nur die Beiträge ein, die Du selbst getragen hast.
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