Gib hier die Beiträge für Wahlleistungen und Zusatzversicherungen (ohne Basisabsicherung) Deines Kindes ein.
Diese Beiträge werden bei Dir als Sonderausgaben berücksichtigt.
Wichtig: Wenn Du die Beiträge in Deiner Steuererklärung berücksichtigst, kann Dein Kind diese nicht in seiner Steuererklärung angeben. Nach Möglichkeit solltest Du nachweisen können, dass Du die Beiträge auch tatsächlich gezahlt hast. Bewahre also einen Zahlungsbeleg oder einen Beleg über die Erstattung der Versicherungskosten an Dein Kind auf.
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