Gib hier die Höhe der erhaltenen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für den Miteigentumsanteil Deines Partners an, den das zuständige Finanzamt in einer gesonderten und einheitlichen Feststellung (Feststellungsbescheid) ermittelt hat.
Falls der Feststellungsbescheid noch nicht vorliegt, kannst Du die Einkünfte auch vorläufig oder schätzungsweise erfassen. Dein Finanzamt ändert die Höhe der Einkünfte automatisch, sobald der Feststellungsbescheid erlassen und an das Finanzamt versandt wird.
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