Gib an, welche Aufwendungen im Rahmen des Umzugs angefallen sind.
Umzugskosten kannst du als Werbungskosten geltend machen, wenn du deine Wohnung aus beruflichen Gründen gewechselt hast. Berufliche Gründe liegen vor, wenn du erstmals eine Stelle antrittst oder deinen Arbeitgeber wechselst. Bei Umzügen innerhalb derselben Gemeinde ist ein beruflicher Anlass u.a. dann gegeben, wenn der Umzug vom Arbeitgeber gefordert wird (z.B. Bezug oder Räumung einer Dienstwohnung).
Ist dein Umzug beruflich bedingt, kannst du folgende Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen:
Kosten für eine Umzugsfirma
Kosten für Verpackungsmaterial wie Umzugskartons, Kleiderkisten, Schutzhülle
Mietkosten für einen Transporter bzw. Einsatzkosten des eigenen Fahrzeugs/ Anhängers
Reparaturkosten für beschädigtes Umzugsgut
Wiederbeschaffungskosten für zerstörte/ verlorene Gegenstände
Gebühren für Halteverbotsschilder
Reisekosten am Umzugstag bzw. zur Besichtigung der Wohnung
Kosten für doppelte Mietzahlungen/ Mietnebenkosten
Kosten für Zeitungsanzeigen sowie Maklergebühren
Beschaffungskosten für einen Herd und Heizöfen
außerdem die Umzugskostenpauschale:
bei einem Umzug vom 1.1. bis 31.03.2022:
870 Euro für Berechtigte,
580 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied,
174 Euro für Berechtigte, die zuvor keine eigene Wohnung hatten.
bei einem Umzug vom 1.4. bis 31.12.2022:
886 Euro für Berechtigte,
590 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied,
177 Euro für Berechtigte, die zuvor keine eigene Wohnung hatten.
und die Kosten für umzugsbedingten Nachhilfeunterricht der Kinder:
bei einem Umzug vom 1.1. bis 31.3.2022: maximal 1.160 Euro
bei einem Umzug vom 1.4. bis 31.12.2022: maximal 1.181 Euro
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