Wähle Ja, wenn Dir Kosten für Kontoführung entstanden sind.
Das Finanzamt erkennt ohne Nachweise einen Pauschbetrag von 16 Euro pro Jahr für beruflich veranlasste Überweisungen als Werbungskosten an.
Der Betrag von 16 Euro ist ein Jahresbetrag. Du kannst den Betrag also auch dann absetzen, wenn Du erst im Dezember ein Konto eröffnen. Diesen Betrag darfst Du auch dann geltend machen, wenn Dir der Arbeitgeber für die Kosten der Kontoführung einen Ersatz zahlt. Der Kostenersatz ist nämlich steuerpflichtig und wird zusammen mit Deinem Gehalt versteuert.
Du kannst auch einen höheren Betrag als 16 Euro als Werbungskosten abziehen, doch dazu musst Du nachweisen, dass die beruflich veranlassten Überweisungen höhere Kosten verursachen bzw. der berufliche Kostenanteil höher ist.
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