Wähle Ja, wenn dir Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer entstanden sind und du die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung erfüllst.
Ein Arbeitnehmer kann sein häusliches Arbeitszimmer geltend machen, wenn der Arbeitgeber ihm für seine Tätigkeit keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.
Ein Beispiel: Viele Lehrer bereiten in ihrem häuslichen Arbeitszimmer den Unterricht vor oder korrigieren Klausuren, weil sie in der Schule kein Arbeitszimmer haben.
Aktuell: Kannst du deinen Arbeitsplatz z. B. aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht nutzen, steht dir ebenfalls "kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung". Du solltest dies aber nachweisen oder zumindest glaubhaft machen können.
Neue Homeoffice-Pauschale Im Zeitraum vom 1.1.2020 bis 31.12.2022 können Arbeitnehmer, die zu Hause arbeiten und deren Arbeitsplatz nicht die steuerlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllt, einen Pauschalbetrag von 5 Euro pro Tag als Werbungskosten geltend machen. Maximal sind 600 Euro im Jahr absetzbar.
Aus Vereinfachungsgründen können Arbeitnehmer, bei denen die Abzugsvoraussetzungen eines Arbeitszimmers vorliegen, anstelle der nachgewiesenen Kosten auch den Pauschalbetrag absetzen.
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