Hast du 2022 Kirchensteuererstattungen erhalten, trage diese hier ein.
Erstattungen von Kirchensteuer, in der Regel aus der Steuererklärung des Vorjahres, werden mit der gezahlten Kirchensteuer im Jahr der Erstattung verrechnet. Eine Kirchensteuererstattung für das Jahr 2021, die in 2022 ausgezahlt wird, mindert folglich die Kirchensteuer, die im Jahr 2022 als Sonderausgabe abziehbar ist.
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