Wählen Sie ja aus, wenn Sie der Steuerklärung eine Bedürftigkeitsbescheinigung für die unterstützte Person beilegen.
Der Steuererklärung sollte eine bestätigte Unterhaltserklärung über die Bedürftigkeit der unterstützten Person beigefügt werden.
Ist dies nicht der Fall, wird das Finanzamt ggf. Zweifel an den geleisteten Unterhaltszahlungen erheben und die Aufwendungen steuerlich nicht anerkennen.
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