Feldhilfe: (2016) Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer sind in unbegrenzter Höhe abzugsfähig! Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter: (2025): Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer sind in unbegrenzter Höhe abzugsfähig! Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer sind in unbegrenzter Höhe abzugsfähig!