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SteuerGo FAQs

 


Welche Einkunftsarten und Anlagen werden von SteuerGo 2025 unterstützt?

Programmumfang nach § 87c AO

Die Einkommensteuererklärung kann mit dieser Software nur für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen erstellt werden. Wenn Sie in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG) sind, ist eine Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung mit dieser Anwendung nicht möglich.

Die neueste Version für das Steuerjahr 2025 unterstützt Sie bei der Erstellung der Steuererklärung in folgenden Bereichen:

  • Steuerhauptformular - Einkommensteuererklärung für (unbeschränkt) steuerpflichtige Personen
  • Anlage Sonderausgaben
  • Anlage Außergewöhnliche Belastungen
  • Anlage WA-ESt - Weitere Angaben und Anträge in Fällen mit Auslandsbezug
  • Anlage Kind - Angaben zur steuerlichen Berücksichtigung der Kinder
  • Anlage VOR - Vorsorgeaufwand
  • Anlage AV - Riester-Rente (Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG)
  • Anlage N - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Anlage N - Doppelte Haushaltsführung (Neu ab 2023)
  • Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Anlage R - Renten und andere Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen
  • Anlage R-AUS - Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen / ausländischen Rentenverträgen /ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen
  • Anlage R-AV/bAV - Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung
  • Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Anlage V-FeWo - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen und aus kurzfristiger Vermietung
  • Anlage V-Sonstige - Weitere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Anlage KAP - Einkünfte aus Kapitalvermögen (zunächst Zins- und Dividendenerträge)
  • Anlage KAP-BET - Erträge und anrechenbare Steuern aus Beteiligungen
  • Anlage KAP-INV - Erklärung von Investmentfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen
  • Anlage S - Einkünfte aus selbständiger Arbeit
    • Hinweis: Einkünfte aus Gesellschaften nach § 15 EStG sowie aus Wagniskapitalgesellschaften können derzeit leider nicht erfasst werden.
  • Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    • Hinweis: Einkünfte aus Gesellschaften nach § 15b EStG (Steuerstundungsmodelle), Einkünfte aus der Veräußerung an eine REIT-AG sowie Einkünfte aus gewerblicher Tierzucht, Termingeschäften oder Beteiligungen können nicht erfasst werden.
  • Anlage Corona - Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse
  • Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung
    • Die Einnahmenüberschussrechnung (nach § 4 Abs. 3 EStG) ist die einfachste Art der Gewinnermittlung
  • Anlage SO - Sonstige Einkünfte
    • Anlage SO 1. Teil: Hier können erhaltene Unterhaltszahlungen, wiederkehrende Bezüge, Leistungen und Abgeordnetenbezüge erfasst werden.
    • Anlage SO 2. Teil: Hier können Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (Grundstücke, Wirtschaftsgüter) angegeben werden.
  • Anlage AUS - Ausländische Einkünfte (Neu ab 2023)
    • Hinweis: Pauschal besteuerte Einkünfte aus dem Ausland, Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 13 AStG, Familienstiftungen nach § 15 AStG, Anrechnung ausländischer Steuern bei Sondervergütungen nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStG können nicht erfasst werden.
  • Anlage Unterhalt - Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen (im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen)
  • Anlage FW - Steuerbegünstigung zur Förderung des Wohneigentums und Vorkostenabzug (nach §10e EStG)
  • Anlage Energetische Maßnahmen - Aufwendungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
  • Anlage Mobilitätsprämie - Angaben zum Antrag auf Mobilitätsprämie

Wir werden Sie regelmäßig in unserem Newsletter und auf Facebook sowie X zu den aktuellen Updates auf dem Laufenden halten.

Folgende Anlagen zur Einkommensteuererklärung stehen nicht zur Verfügung:

  • Anlage N-GRE - Grenzgänger in Baden-Württemberg (Arbeitsplatz in F, CH, A)
  • Anlage L - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Anlage Forstwirtschaft - Tarifbegünstigte Einkünfte aus Holznutzungen (zu Anlage L)
  • Anlage WEIN - Nichtbuchführende Weinbaubetriebe (zu Anlage L)
Rechner
  • Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
  • Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.

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