Wie kann ich den Kinderfreibetrag in den ELStAM eintragen lassen?
Der Kinderfreibetrag wird zwar erst nachträglich gewährt, du kannst ihn jedoch in deinen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen lassen. Zwar zahlst du dann nicht weniger Einkommensteuer voraus. Die unterjährige Belastung kann dennoch sinken. Denn der Kinderfreibetrag wird zur Berechnung von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag berücksichtigt, die dadurch geringer ausfallen. Du musst den Freibetrag bei deinem Finanzamt eintragen lassen. Dafür solltest du die folgenden Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Lohnsteuerbescheinigung
- Abstammungsurkunde
- ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde, wenn du nicht verheiratet bist
- ggf. Lebensbescheinigung für Kinder, die an einem anderen Wohnort gemeldet sind
Die Lebensbescheinigung darf nicht älter als drei Jahre sein. Wer die Lebensbescheinigung nicht vorlegen kann, z.B. weil das Kind im Ausland lebt, muss sich an sein Finanzamt wenden. Dort trägt der Finanzbeamte den Kinderfreibetrag ein.
Auch Eltern volljähriger Kinder müssen sich für die Eintragung von Freibeträgen an das Finanzamt wenden.
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