Wer keine Steuererklärung machen will oder muss, kann die Arbeitnehmersparzulage auch in einem vereinfachten Verfahren beantragen. Hierzu gibt es von den Anlageinstituten spezielle Vordrucke, oder man gibt lediglich den Mantelbogen der Steuererklärung, die Anlage N und die Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (Anlage VL) beim Finanzamt ab.