Nie wieder Steuerstress!
Lerne hier, wie du mit IntelliScan deine Steuererklärung schneller und effizienter erledigen kannst. Lade einfach deine Dokumente hoch – unsere KI erkennt und verarbeitet alle wichtigen Informationen für dich.
Familienbezogene Steuervergünstigungen
Antrag auf familienbezogene Steuervergünstigungen
Hier können Sie als Staatsangehöriger eines EU- / EWR-Staates die Anwendung familienbezogener Steuervergünstigungen beantragen:
Welche Regelungen gelten für Angehörige des öffentlichen Dienstes im Ausland außerhalb der EU?
Für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, die im Ausland wohnen, gelten folgende Regeln:
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind auch deutsche Staatsangehörige, die (1) im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und (2) zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen, sowie zu ihrem Haushalt gehörende Angehörige, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder keine Einkünfte oder nur Einkünfte beziehen, die ausschließlich im Inland einkommensteuerpflichtig sind. Hierzu zählen alle Personen mit diplomatischem oder konsularischem Status.
Auf Antrag werden auch natürliche Personen als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben. hierzu zählen Personen ohne diplomatischen oder konsularischen Status, die sich auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lassen (§ 1 Abs. 3 EStG). Nur wenn der Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat liegt, stehen ihnen neben den personenbezogenen auch die familienbezogenen Steuervergünstigungen zu.
Wählen Sie hier, ob Sie als Staatsangehöriger eines EU- / EWR-Staates die Anwendung familienbezogener Steuervergünstigungen beantragen wollen:
bei im EU-/EWR-Ausland lebenden Ehegatten oder Lebenspartner
bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die im dienstlichen Auftrag außerhalb der EU oder der EWR tätig sind.
Wichtig: Die nicht der deutschen Besteuerung unterliegenden Einkünfte beider Ehegatten sind auf der Seite "Antrag auf inländische Steuerpflicht" anzugeben.
Mach deine Steuererklärung einfach mit SteuerGo. Ø 1.370 Euro Erstattung in unter einer Stunde.