In einigen Bundesländern, z. B. in Rheinland-Pfalz, wird das Abitur bereits im März abgelegt. Gleichwohl kann ein Studium häufig erst im Oktober oder eine Berufsausbildung erst im September begonnen werden.
Besorgte Eltern fragen nun, ob das Kindergeld in dieser Zeit weiter gewährt wird.
Achten Sie darauf, dass das Kind seine Bewerbungen unbedingt innerhalb von vier Monaten nach dem Abitur vornimmt. Dann nämlich bekommen Sie durchgängig Kindergeld. Bewirbt es sich hingegen erst nach Ablauf von vier Monaten, wird das Kind nach dem Abi nicht mehr berücksichtigt, sondern erst wieder ab dem Monat der ersten Bewerbung als "Kind ohne Ausbildungsplatz".