Sie haben das Recht gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Dazu müssen jedoch nach Paragraph 350 AO entsprechende Gründe vorliegen.
Diese können zum Beispiel sein:
Für Sie wurde eine zu hohe Steuer festgesetzt
Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen) oder Freibeträge wurden vom Finanzamt nicht anerkannt
Sie haben vergessen, bestimmte Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen
Auch anhängige Verfahren zum Beispiel beim Bundesfinanzhof können unter Angabe des Aktenzeichens als Begründung für den Widerspruch genannt werden, sofern deren Sachverhalt den eigenen Steuerbescheid betrifft. So kann man mitprofitieren, wenn in einem so genannten Musterverfahren positiv für den Kläger entschieden wird.
Für Ihren Einspruch haben Sie einen Monat Zeit. Nach Ablauf der Frist ist der Steuerbescheid bestandskräftig.
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