Neben den Lohnersatzleistungen, die sich auf den Progressionsvorbehalt auswirken gibt es noch die steuerfreien Leistungen, die sich nicht auf Ihren Steuersatz auswirken.
Das sind beispielsweise: Überbrückungsgeld, Existenzgründerzuschuss, Arbeitslosengeld II, Erziehungsgeld, Kindergeld, Wohngeld, Sozialhilfe. Aber auch der Wehrsold und das Entlassungsgeld der Wehr- und Zivildienstleistenden, die Eingliederungsbeihilfe und das Einkommen aus einem Ein-Euro-Job müssen Sie nicht eintragen. Weiterhin wirken sich nicht auf Ihren Progressionsvorbehalt aus das Wintergeld sowie Streikgelder.
Rechner
Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von SteuerGo berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.
Bewertungen des Textes: Was muss ich nicht als Lohnersatzleistungen in der Steuererklärung angeben?
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