Wann werden die Bescheiddaten von SteuerGo abgerufen?
Nach der elektronischen Abgabe Ihrer Steuererklärung prüft SteuerGo automatisch, ob das Finanzamt elektronische Bescheiddaten bereitgestellt hat.
Diese automatische Prüfung erfolgt regelmäßig. Zusätzlich können Sie den Abruf auch manuell starten, sobald Ihnen der offizielle Steuerbescheid vorliegt.
Wann ist ein manueller Abruf sinnvoll?
Ein manueller Abruf kann insbesondere sinnvoll sein, wenn:
- Ihnen der Steuerbescheid bereits vorliegt oder
- die Bescheiddaten noch nicht automatisch bereitgestellt wurden.
In diesem Fall können Sie den Abruf direkt im Bereich „Steuerbescheid prüfen“ starten.
Wie funktioniert der Abruf?
Beim manuellen Abruf prüft SteuerGo, ob das Finanzamt inzwischen Bescheiddaten bereitgestellt hat. Zusätzlich wird die Prüfung für einen begrenzten Zeitraum fortgesetzt. Sobald Bescheiddaten vorliegen, werden diese automatisch angezeigt.
Wichtiger Hinweis
Die tatsächliche Bereitstellung der Bescheiddaten erfolgt ausschließlich durch das Finanzamt.
SteuerGo hat keinen Einfluss darauf:
- wann die Daten bereitgestellt werden,
- ob Daten bereitgestellt werden oder
- ob sich die Bereitstellung verzögert.