Die Grundsteuermesszahl wird als Anteil vom Einheitswert angegeben und dient zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages. Sie richtet sich nach der jeweiligen Grundstücksart.
Grundsteuermesszahl
Gebäudetyp
Einheitswert
Einwohner
Alten Bundesländer
Neue Bundesländer
Altbauten
Neubauten
Einfamilienhäuser
für die ersten angefangenen oder vollen 15.338,76 Euro des Einheitswerts
bis 25.000 Einwohnern
0,26 %
1,00 %
0,80 %
Einfamilienhäuser
> 25.000 und < 1.000.000 Einwohnern
0,26 %
0,80 %
0,60 %
Einfamilienhäuser
mehr als 1 Mio. Einwohner
0,26 %
0,60 %
0,50 %
Einfamilienhäuser
für den Teil des Einheitswerts, der 15.338,76 Euro übersteigt
bis 25.000 Einwohnern
0,26 %
1,00 %
0,80 %
Einfamilienhäuser
> 25.000 und < 1.000.000 Einwohnern
0,26 %
1,00 %
0,70 %
Einfamilienhäuser
mehr als 1 Mio. Einwohner
0,26 %
1,00 %
0,60 %
Zweifamilienhäuser
0,31 %
1,00 %
0,80 %
Einfamilienhäuser im Wohnungs-/Teilerbbaurecht
0,35 %
1,00 %
0,60 %
sonstige Grundstücke
0,35 %
1,00 %
1,00 %
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft,
0,60 %
0,60 %
0,60 %
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