Der Einheitswert ist ein Wert für unbebaute und bebaute Grundstücke, der auf einen bestimmten Stichtag in einem gesetzlich geregelten, standardisierten Verfahren festgestellt wird und für Steuern, Gebühren und Beiträge als Bemessungsgrundlage dient.
Rechtliche Grundlage ist das Bewertungsgesetz. Der Einheitswert wird für unbebaute und bebaute Grundstücke durch das Finanzamt in einem Feststellungsverfahren festgesetzt.
Das Bewertungsgesetz sieht vor, dass die erzielbare Jahresmiete, die bauliche Ausstattung und die Größe der Wohn- und Nutzfläche und auch Bauart, das Baujahr und die Förderungsart im Rahmen des Ertragswertverfahrens geprüft werden. So wird der Grundstückswert ermittelt, der dann den Bodenwert, den Gebäudewert und auch den Wert vorhandener Außenanlagen beinhaltet.
Wurde der Einheitswert amtlich festgestellt, erhält der Eigentümer den Einheitswertbescheid.
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